Fördermittel für Lüftungsanlagen
Die KfW fördert Anlagen für die kontrollierte Wohnraumlüftung, die in Wohngebäude von Privatpersonen nachgerüstet werden wahlweise mit einem Kredit oder mit einem Zuschuss.
Bei Erreichen der entsprechenden Effizienzhaus-Stufe können Sie bis zu 75.000 Euro (Tilgungs-)zuschuss für energieeffiziente Maßnahmen erhalten.
Aber auch, wenn Sie keine Effizienzhaus-Stufe anstreben, fördert die KfW Einzelmaßnahmen inklusive Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten im Rahmen der Kreditmaßnahme 262. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bauantrag des Wohngebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Beispiele für Einzelmaßnahmen sind:
- Lüftungsanlagen (inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung) einbauen
- Außenwände, Kellerdecke oder Dachflächen dämmen
- Fenster und Außentüren erneuern
- Heizungsanlage erneuern oder optimieren
Technische Anforderungen
Gefördert werden anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, beispielsweise hinsichtlich des Wärmebereitstellungsgrades, der Raumheizungs-Energieeffizienz und der geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie.
Die Anforderungen sind ausführlich im Merkblatt der KfW hinterlegt:
Förderbetrag
Die KfW fördert Einzelmaßnahmen der Anlagentechnik bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro. Pro Wohneinheit und Kalenderjahr sind bis zu 60.000 Euro Kreditvolumen möglich. Wird die Förderung der Maßnahme als Zuschuss beantragt, liegt der Fördersatz bei 20 % der förderfähigen Kosten.
Alle Angaben zu den Fördermitteln erfolgen ohne Gewähr.
Bei Nachrüstung einer Lüftungsanlage können Hauseigentümer Fördermittel bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen. Mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung genießen Sie stets himmlisch gute Luft in Ihrem Haus und sparen zudem noch Heizkosten durch die integrierte Wärmerückgewinnung.